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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen
gelten durch Auftragserteilung an PIXXOMO bzw. mw.media, vertreten
durch den Geschäftsführer, als in vollem Umfang anerkannt. Der Auftraggeber
verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann
verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt
werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die Liefer- und Geschäftsbedingungen
sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Studio erteilten
Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend
widersprochen wird.
1.2 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen
hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in
welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. ( Papierbilder,
Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form,
Videos usw. )
Urheberrecht
1.2 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach
Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2 Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich
nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3.2 Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist -
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4.2 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung
des Honorars an den Fotografen.
5.2 Der Besteller eines Bildes im Sinne vom §60 UrhG hat kein Recht,
das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird
ausdrücklich abbedungen.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den
Fotografen zum Schadensersatz.
7.2 Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben beim Fotografen.
Eine Herausgabe der Negative oder der Bilddateien an den
Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als
Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; alle Nebenkosten sind vom
Auftraggeber zu tragen.
2. Bei Aufträgen oder Bestellungen, die einen Wert von 450,- EUR
überschreiten, ist eine Anzahlung durch den Auftraggeber i.H.V.
mind. 50% des Auftragswertes zu leisten.
3. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der
Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht
spätestens 21 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die
gelieferten Bilder/Videos Eigentum des Fotografen. Evt zugesicherte
Abtretungen an Bildrechte bleiben beim Fotografen bis zur
vollständigen Bezahlung.
5. Der Auftraggeber erkennt die Bildauffassung und Gestaltung mit
Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der
Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen
herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen,
Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf
wenn nichts anderes vereinbart wurde nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von
Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die Verfügungstellung
von neuem Filmmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
2. Der Fotograf verwahrt die Negative oder digitalen Bilddaten
sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm
aufbewahrte Negative oder digitale Bilddaten nach 5 Jahren seit
Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern
und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung
erfolgt.
Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen
übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht
sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten
Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung
besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser
Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der
Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung
die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach drei Werktagen ab, ist der
Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder
bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des
Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
Leistungsstörung
1. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen nach
Erhalt der Ware bei uns eingehen. Nach dieser Frist gelten die
Lieferungen als verbindlich angenommen.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des
Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet
sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.
Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und
Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern
aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht
zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht
ausdrücklich übertragen wurde.
Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre
Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der
vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing,
Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist
dieses mit [B] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke
und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des
§8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen
digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des
Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische
Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von
Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen
Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen
Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder
klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den
Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu
beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den
Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung
dieser Pflicht beruhen.
Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und
in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die
nicht nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf
Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer
besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber
gestattet.
2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und
Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und
gesondert zu vergüten.
4. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten
zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung
des Fotografen verändert werden.
5. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit
Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur
Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Fotografen benutzt werden
dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen
z.B. in Buchform, Präsentationsmappen, Schaufenster usw.
Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
6. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und
Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise
der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
ActivePlayer
Der "PIXXOMO ActivePlayer"
darf ausschließlich zum Abspielen von Dateien verwendet werden, die
entweder von der Firma PIXXOMO im Kundenauftrag erstellt oder auf
einer von PIXXOMO lizensierten Anlage produziert wurden. PIXXOMO
muss von jeder Verwendung auf Fremd-Domains, die nicht Bestandteil
eines Vertrages mit PIXXOMO sind, informiert werden. Die
Lizenzgebühr beträgt aktuell (Mai 2010) 89,00 € zzgl. MwSt. für jede
Domain (Subdomains sind inkl.). Eine
Lizenzierung ist auch dann vorzunehmen, wenn die Videos per
absolutem Pfad eingebunden werden und die eigentlichen Dateien auf
einer lizenzierten Domain liegen. Der Besitzer der durch PIXXOMO
lizenzierten Domain muss dafür Sorge tragen, dass die Inhalte, die
auf seinem Server liegen, nicht von anderer Seite missbräuchlich
genutzt werden können bzw. dass diese Nutzung erschwert wird. Sollte
er davon Kenntnis bekommen, dass der ActivePlayer mit seinen Videos
missbräuchlich verwendet wird, ist er verpflichtet PIXXOMO über
diesen Missbrauch unverzüglich zu unterrichten.
Der ActivePlayer darf nicht verändert werden, dies betrifft auch das
Customizen/Branding, z.B. um einer bestimmten CI gerecht zu werden.
Veränderungen an der Software sind ausschließlich der Firma PIXXOMO
vorbehalten und werden im Auftrag des Kunden vorgenommen.
Domain-Hosting
Die aktuellen Kosten für das Hosten aller gängigen Domains (de, com,
net etc.) inkl. Speicherplatz und Pflege belaufen sich auf 14,88€
pro Monat (zzgl. MwSt.). Bezahlung erfolgt generell 12 Monate im
Voraus. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des aktuellen
Abrechnungszeitraums.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von PIXXOMO
Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.
Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung die
Lieferbedingungen an.
Sonstige zusätzlichen Vereinbarungen wie z.B. Verwendungszweck und
Sonderwünsche
bedürfen der Schriftform.
PDF
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